Blog : Rechtsgebiete

INSOLVENZRECHT<br> 

INSOLVENZRECHT
 

Die Schwerpunkte unserer Beratung in diesem Bereich sind:

  • Beratung von Geschäftsführern in der Krise.
  • Beratung von Investoren und Gesellschaftern in Sanierungsphasen und bei Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen.
  • Beratung bei Transaktionen in der Krise (Distressed M&A).
  • Beratung von Gläubigern bei der die Sicherung von Forderungen im Hinblick auf die Krise und Insolvenz der Gegenseite.
  • Prozessführung im Insolvenzrecht
IMMOBILIEN<br> 

IMMOBILIEN
 

Wir beraten zu sämtlichen Rechtsfragen rund um die Immobilie, vom Grundstückserwerb über dessen Nutzung bis zum Verkauf. Dabei liefern wir Lösungen im Immobilien- und Steuerrecht aus einer Hand und haben eine vertiefte gesellschaftsrechtliche Expertise. Besondere Leistungen sind:

  • Vertragsgestaltung, rechtliche Beratung und Verhandlungsführung beim Kauf- und Verkauf von Immobilien.
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht: Vertragsgestaltung, Beratung zu Vertragspflichten/Vertragsbeendigung/Betriebskostenabrechnungen, Vertretung in Gerichtsverfahren.
  • Immobilien in der Nachfolgeberatung: Testamentsgestaltung und vorweggenommene Erbfolge unter besonderer Berücksichtigung von Grundstücken. Beratung und Vertragsgestaltung für den Nießbrauch an Grundstücken. Abstimmung mit den steuerrechtlichen Folgen.
  • Beratung im Zusammenhang mit Investments in Immobilienfonds (Zeichnung, Nachschusspflichten, Kündigung der Beteiligung).
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen für Immobiliengesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der GmbH & Co. KG.
  • Beratung und Prozessführung bei Gesellschafterkonflikten in Immobilien- und Fondsgesellschaften, zum Beispiel über Gesellschafterbeschlüsse, gesellschafterliche Treuepflichten, Reichweite der Geschäftsführungsbefugnis.
  • Steuerliche Beratung bei Bauprojekten.
  • Beratung zur Steuerfreiheit von Immobilienverkäufen im Privatvermögen und der Abgrenzung von der Gewerblichkeit (gewerblicher Grundstückshandel).
STEUERRECHT<br> 

STEUERRECHT
 

Im Bereich der Steuern beraten wir unsere Mandanten bei der Entwicklung individueller und tragfähiger Lösungen und setzen ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch. Wir sichern Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die uns in steuer- oder gesellschaftsrechtlichen Spezialfragen konsultieren, umfassenden Mandatsschutz zu.

  • Entwurf von Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsverzichtsverträgen unter Berücksichtigung des steuerrechtlichen Rahmens.
  • Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Beratung. Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung der Vermögensnachfolge und bei Stiftungsgründungen.
  • Beratung bei steuerrechtlichen Sonderfragen mit gesellschaftsrechtlichem Bezug (Betriebsaufspaltung, Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttungen, Gemeinnützigkeit).
  • Klärung umwandlungssteuerrechtlicher Fragen, vertragliche Umsetzung und Projektbegleitung für Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Einbringungen und Anwachsungen.
  • Überprüfung von Steuerklauseln in Unternehmenskaufverträgen.
  • Beratung im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulage).
  • Vertretung in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten.
ERBRECHT · NACHFOLGE · STIFTUNGEN

ERBRECHT · NACHFOLGE · STIFTUNGEN

  • Konzeption von Unternehmensnachfolgen (Beratung aus einer Hand im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht).
  • Immobilienrecht, Beratung bei der Vertragsgestaltung für Immobiliengesellschaften im Privatvermögen, Begleitung von Grundstückskäufen und -verkäufen.
  • Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Beratung einschließlich Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (Estate Planning).
  • Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten (Erbeinsetzung, Umfang des Nachlasses, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse).
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen.
  • Stiftungsrechtliche Beratung und Vertretung der Stiftungsorgane, rechtliche Beratung bei der Verwaltung von Stiftungsvermögen, Übernahme von Ämtern in Stiftungsvorständen, -beiräten und -kuratorien.
  • Entwurf von Familienverfassungen und Eheverträgen.
  • Kunstrecht (Kunst im Steuer- und Bewertungsrecht, Kunstsammlungen im Nachlass, Künstlernachlässe, Kauf und Verkauf von Kunstwerken).
GERICHTS- UND<br>SCHIEDSVERFAHREN

GERICHTS- UND
SCHIEDSVERFAHREN

Wir vertreten unsere Mandanten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gesellschafterstreitigkeiten (Corporate Litigation).
  • Prozessführung in vertragsrechtlichen Konflikten (vertragliche Bindung, Leistungsaustausch, Vertragsanpassung, Vertragsbeendigung).
  • Post-M&A-Streitigkeiten.
  • Zivilprozesse mit steuer- und bilanzrechtlichen Bezügen, insbesondere Berufshaftpflicht von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
GESELLSCHAFTSRECHT<br>M&A

GESELLSCHAFTSRECHT
M&A

  • Rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (Share Deal, Asset Deal). Vertragsgestaltung und -verhandlung von Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), Absichtserklärungen (LoI), Unternehmenskaufverträgen und Optionsvereinbarungen.
  • Due Diligence-Prüfungen.
  • Rechtsformwahl unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Familienunternehmen, Industrie, Handel und Freiberufler.
  • Gesellschaftsverträge, Beratung bei der Ausgestaltung der Corporate Governance.
  • Vertragsgestaltung für Geschäftsführerverträge und Managementbeteiligungen.
  • Rechtliche Beratung bei Unternehmenszusammenschlüssen und Joint Ventures.
  • Neuordnung von Geschäftsbereichen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge oder von Desinvestitionen.
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen.
  • Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel), grenzüberschreitende Formwechsel in inländische Rechtsformen.
  • Beratung zur Reichweite der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht und von Wettbewerbsverboten.
  • Lösung von Gesellschafterkonflikten.
  • Abfindungsansprüche beim Austritt oder Ausschluss von Gesellschaftern.
  • Aufnahme neuer Gesellschafter.
  • Vertretung in Gesellschafterversammlungen.
  • Compliance und Haftungsvermeidung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten.
  • Kapitalmarktrecht.
  • Beratung bei der Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Transparenzregister.
  • Second Opinion für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in konzern- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.