STEUERRECHT

Im Bereich der Steuern beraten wir unsere Mandanten bei der Entwicklung individueller und tragfähiger Lösungen und setzen ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durch. Wir sichern Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die uns in steuer- oder gesellschaftsrechtlichen Spezialfragen konsultieren, umfassenden Mandatsschutz zu.

  • Entwurf von Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsverzichtsverträgen unter Berücksichtigung des steuerrechtlichen Rahmens.
  • Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Beratung. Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung der Vermögensnachfolge und bei Stiftungsgründungen.
  • Beratung bei steuerrechtlichen Sonderfragen mit gesellschaftsrechtlichem Bezug (Betriebsaufspaltung, Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttungen, Gemeinnützigkeit).
  • Klärung umwandlungssteuerrechtlicher Fragen, vertragliche Umsetzung und Projektbegleitung für Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Einbringungen und Anwachsungen.
  • Überprüfung von Steuerklauseln in Unternehmenskaufverträgen.
  • Beratung im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulage).
  • Vertretung in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten.