GESELLSCHAFTSRECHT
M&A

GESELLSCHAFTSRECHT<br>M&A

GESELLSCHAFTSRECHT
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  • Rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (Share Deal, Asset Deal). Vertragsgestaltung und -verhandlung von Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), Absichtserklärungen (LoI), Unternehmenskaufverträgen und Optionsvereinbarungen.
  • Due Diligence-Prüfungen.
  • Rechtsformwahl unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Familienunternehmen, Industrie, Handel und Freiberufler.
  • Gesellschaftsverträge, Beratung bei der Ausgestaltung der Corporate Governance.
  • Vertragsgestaltung für Geschäftsführerverträge und Managementbeteiligungen.
  • Rechtliche Beratung bei Unternehmenszusammenschlüssen und Joint Ventures.
  • Neuordnung von Geschäftsbereichen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge oder von Desinvestitionen.
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen.
  • Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel), grenzüberschreitende Formwechsel in inländische Rechtsformen.
  • Beratung zur Reichweite der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht und von Wettbewerbsverboten.
  • Lösung von Gesellschafterkonflikten.
  • Abfindungsansprüche beim Austritt oder Ausschluss von Gesellschaftern.
  • Aufnahme neuer Gesellschafter.
  • Vertretung in Gesellschafterversammlungen.
  • Compliance und Haftungsvermeidung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten.
  • Kapitalmarktrecht.
  • Beratung bei der Erfüllung der Pflichten gegenüber dem Transparenzregister.
  • Second Opinion für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in konzern- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.